Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat den Lärmaktionsplan am 04.07.2024 beschlossen. Zuvor hatten bereits der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit am 19.06.2024 und der Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen ebenfalls am 19.06.2024 in der Vorberatung die Empfehlung für den Beschluss des Lärmaktionsplanes gegeben. Der Lärmaktionsplan wurde am 11.07.2024 im Amtsblatt bekannt gemacht.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Havixbeck kann nachfolgend heruntergeladen werden:
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Auch die Gemeinde Havixbeck hat eine Lärmaktionsplanung zu erstellen. Als relevante Straße ist die Bundesstraße B54 zu nennen.
Grundlage ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung. Die Lärmkarten der 4. Runde können im Umgebungslärmportal Lärmkartenviewer NRW eingesehen werden.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgesehen.
Erste Beteiligungsstufe
Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit ("frühzeitige Beteiligung") hat in der Zeit vom 08.02. - 11.03.2024 stattgefunden.
Vorentwurf Lärmaktionsplanung
Zweite Beteiligungsstufe
Die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit ("Offenlage") hat in der Zeit vom 08.04. - 08.05.2024 stattgefunden.
Entwurf Lärmaktionsplanung
Umfangreiche allgemeine Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)
Für das Thema Schienenlärm ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung für Schienenlärm startete bereits am 20. November 2023. Bis zum 2. Januar 2024 konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Die Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de