Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Hinterher fragt er sich dann, ob Geprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide besser gewesen wäre. Viele Bürgerinnen und Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass sich vertragen besser als klagen ist.
Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an, die sich seit Jahren als Schlichter bewährt haben.
Falls Sie also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehören (insbesondere Privatklagesachen, wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte sowie fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung aber auch bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie z. B. vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht bis zu einem Wert von 600 Euro oder nachbarrechtliche Streitigkeiten), sollten Sie sich vertrauensvoll an eine Schiedfrau oder einen Schiedsmann wenden. Sie werden sicherlich einen Weg finden, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg (mündliche Verhandlungen mit dem Ziel einer Vergleichsvereinbarung) zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf https://streitschlichtung.nrw.de/JOLStreit/
An der Feuerwache 26, 48329 Havixbeck
E-Mail: Gerhard.Meyer@Schiedsmann.de
02507 7825
0160 99636094
Ihre Ansprechpersonen und weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Gemeinde Havixbeck.