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Entstehungsgeschichte in Havixbeck

Im Jahr 2004 wurde die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) per Feststellungsbeschluss und Bekanntmachung der Genehmigung rechtskräftig. Diese Änderung weist eine Windvorrangzone mit einer Höhenbegrenzung im Bereich Natrup aus und entfaltet eine Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet nach § 35 Abs. 3 BauGB. Somit hat die Gemeinde erstmals eine Steuerungsplanung bzgl. Windenergie genutzt. Außerhalb dieser Windvorrangzone waren somit keine Windenergieanlagen (WEA) zulässig. In dieser Zone ist jedoch nie eine Anlage erbaut worden.

Im Jahr 2015 wurde aufgrund einer Gesetzesänderung sowie weiter entwickelter Rechtsprechung, der Aufstellungsbeschluss zur 29. Änderung des FNP (Teilflächennutzungsplan Windenergie) gefasst, um rechtskonform die Nutzung der Windenergie mit Betrachtung des gesamten Gemeindegebietes zu steuern. Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung 2017 wurde jedoch nie ein Feststellungsbeschluss gefasst, die Thematik wurde trotz Vorlage des Abwägungsmaterials durch die Verwaltung des Öfteren von der Tagesordnung abgesetzt. Somit ist die 29. Änderung des FNP nie rechtskräftig geworden. Insofern hat eine Überplanung der 23. Änderung durch die 29. Änderung bisher nicht wirksam stattgefunden.

Im Januar 2021 erreichte die Gemeinde Havixbeck ein Schreiben vom Kreis Coesfeld in dem sie gebeten wurde, die 23. Änderung des FNP der Gemeinde Havixbeck aufzuheben. Grund dafür war, dass dem Kreis Coesfeld u.a. drei Anträge für WEA in Herkentrup vorlagen, deren Genehmigung durch die gültige 23. Änderung behindert wurde. Bereits in den Jahren 2019 und 2020 wurde auf Grundlage eines Ratsbeschlusses das dafür nötige gemeindliche Einvernehmen versagt und dafür eben diese entgegenstehende 23. Änderung angeführt. Somit war es dem Kreis Coesfeld als Genehmigungsbehörde nicht möglich, diese Anträge positiv zu bescheiden und es war mit Klagen seitens der Betreiber zu rechnen. In das Klageverfahren wäre auch die Gemeinde Havixbeck mit einbezogen worden. 

In Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster stand die Frage im Raum, ob die Gemeinde aufgrund des Hinweises des Kreises Coesfeld zur Aufhebung der 23. Änderung des FNP diesen ersatzlos aufheben sollte oder ob durch eine (Wieder)aufnahme der 29. Änderung des FNP die gewünschte Steuerungswirkung erzielt werden kann. Die Bezirksregierung hat dabei auch ihre Rechtsauffassung zur Wirksamkeit der 23. FNPÄ dargelegt. Danach geht sie davon aus, dass der Plan trotz aller Fehler wirksam ist und insofern der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entgegensteht. Hierzu hat nachlaufend eine Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld stattgefunden und es wurde eine rechtliche Bewertung dieser Frage durch eine Rechtsanwaltskanzlei eingeholt.

Infolgedessen wurde in der Sitzung am 25.03.2021 durch den Gemeinderat die Fehlerhaftigkeit der 23. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Havixbeck festgestellt, hier vor allem im Hinblick auf die fehlerhafte Bekanntmachung und daraus folgenden Nichtanwendbarkeit. Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die Aufhebung der 23. FNPÄ beschlossen und das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Herkentrup zu erteilen.