Die gemeindlichen Abgaben (= Steuern, Gebühren, Beiträge) bilden das Rückgrat der kommunalen Finanzierung. Ohne diese Abgaben könnten viele kommunale Leistungen gar nicht erst angeboten werden.
Die Gemeinden haben zunächst einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf Anteile aus der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer.
Der Anteil aus der Einkommensteuer macht bei der Gemeinde Havixbeck die größte Ertragsposition aus.
Daneben steht auch das Aufkommen aus den Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer den Gemeinden zu.
Darüber hinaus können die Gemeinden weitere örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben. In Havixbeck sind dies zum einen die Hundesteuer und zum anderen die Vergnügungssteuer.
Bitte informieren Sie sich im Serviceportal der Gemeinde Havixbeck.
Bitte informieren Sie sich im Serviceportal der Gemeinde Havixbeck.
Ihre Ansprechpersonen und weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Gemeinde Havixbeck.