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Privatsphäre-Einstellung

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Hier finden Sie Informationen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie das Vollstreckungswesen.

Bankverbindungen

Diese Bankverbindungen können Sie für einmalige Zahlungen nutzen (Bsp.: Zahlung eines Verwarngeldes). Für wiederkehrende Zahlungen eignet es sich bestens, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (Bsp.: Steuern). Damit erleichtern Sie sich und uns die Arbeit.

Volksbank Baumberge eG

IBAN: DE36 4006 9408 0400 0075 00
BIC: GENODEM1BAU

Sparkasse Westmünsterland

IBAN: DE97 4015 4530 0080 0000 29
BIC: WELADE3WXXX

Sepa-Lastschriftmandat

Für wiederkehrende Zahlungen eignet es sich bestens, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (Bsp.: Steuern).

Aktuell arbeiten wir an einem neuen Dokument. Der Link wurde deaktiviert, wird aber sobald wie möglich wieder freigeschaltet!!!

Verwenden Sie bitte das Ihrem Bescheid beigefügte Formular und reichen Sie es 10 Tage vor Forderungsfälligkeit ausgefüllt und unterschrieben im Rathaus wieder ein.

Vollstreckung

Die Gemeinde Havixbeck vollstreckt eigene Ansprüche, aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Gemeinden oder Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z. B. WDR, IHK, etc. einzuziehen sind. 

Können eigene privatrechtliche Forderungen nicht selbst vollstreckt werden, wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet. In der Regel geht der Vollstreckung eine schriftliche Ankündigung voraus. Vollstreckt werden kann z. B. durch:

  • Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbediensteten
  • Konto- oder Lohnpfändungen
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch
  • Zwangsversteigerung von Grundbesitz

Um dies zu vermeiden, halten Sie sich bitte an die Zahlungstermine. Auch durch die Vollstreckung entstehen Ihnen zusätzliche Kosten, die bei rechtzeitiger Zahlung vermieden werden können.

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG)
  • Abgabenordnung (AO)
  • Insolvenzordnung (InsO)
  • Grundbuchordnung (GBO)
  • Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)

Die PK-Nr. (Personenkonto-Nr.)

Für jede Forderung, die die Gemeinde gegen Sie geltend macht, wird ein individuelles Personenkonto (PK) für Sie geführt. Es ist acht Stellen lang und besteht ausschließlich aus numerischen Zeichen. Dabei fungiert es sozusagen als Kassenzeichen. Die PK-Nr. ist in allen Bescheiden, Rechnungen oder sonstigen Schreiben aufgeführt und bei Zahlung unbedingt anzugeben.

Bei der Vielzahl der täglichen Buchungsvorgänge bedient sich die Zahlungsabwicklung automatisierter Verfahren. Die Angabe der PK-Nr. im Verwendungszweck ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlung richtig zuzuordnen und ohne zeitliche Aufwendungen auf Ihre Forderung zu buchen.

Nicht zahlen kann teuer werden!

Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich entrichten, erhalten Sie von der Gemeindekasse unangenehme Post, bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (z. B. bei den Grundbesitzabgaben, den Elternbeiträgen für den Kindergarten) eine Mahnung, die mit Kosten für Sie verbunden ist.

Sie haben Fragen oder ein Anliegen?

Ihre Ansprechpersonen und weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Gemeinde Havixbeck.