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Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Verwaltung der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird dabei durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes), der den Vorsitz im Rat führt. Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit die GO NRW nichts anderes bestimmt (vgl. §§ 40, 41 GO NRW).

Die letzte Kommunalwahl (14. September 2025) führte zu folgenden Endergebnissen

  • CDU (45,61 %), 12 Sitze im Gemeinderat
  • Grüne (28,25 %), 7 Sitze im Gemeinderat
  • SPD (17,17 %), 5 Sitze im Gemeinderat
  • FDP (7,78 %), 2 Sitze im Gemeinderat
  • Einzelbewerber (1,19 %)

Mitglieder des Gemeinderates 

für die CDU

  • Fraktionsvorsitzender Herr Thorsten Webering
  • Herr Christian Albrecht
  • Frau Marlies Arning
  • Frau Regina Böhm
  • Herr Jens Dertenkötter
  • Herr Dirk Dirks
  • Herr Andreas Kleefisch
  • Frau Maria König
  • Frau Eva-Maria Möller
  • Herr Johannes Richter
  • Herr Martin Schmitz
  • Herr Jens Thewes

für Bündnis 90/Die Grünen

  • Fraktionsvorsitzender Herr Dr. Friedhelm Höfener
  • Frau Elisabeth Annas
  • Herr Peter Curtius
  • Herr Dr. Dirk Eikmeyer
  • Herr Heribert Overs
  • Frau Johanna Sell
  • Herr Julius Wessels

für die SPD

  • Fraktionsvorsitzende Frau Karin Rose
  • Fraktionsvorsitzender Herr Hanno Wellmeyer
  • Frau Dr. Franziska Dittert
  • Herr Fred Eilers
  • Herr Dirk Postruschnik

für die FDP

  • Herr Frank Fohrmann
  • Herr Peter Scholz

Korruptionsbekämpfungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Erklärungen der Ratsmitglieder sowie die der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger nach § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW (KorruptionsbG NRW) finden Sie unter folgendem Link: