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Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Verwaltung der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird dabei durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes), der den Vorsitz im Rat führt. Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit die GO NRW nichts anderes bestimmt (vgl. §§ 40, 41 GO NRW).

Die letzte Kommunalwahl (13. September 2020) führte zu folgenden Endergebnissen

  • CDU (38,28 %), 10 Sitze im Gemeinderat
  • Grüne (32,11 %), 8 Sitze im Gemeinderat
  • SPD (21,49 %), 6 Sitze im Gemeinderat
  • FDP (8,13 %), 2 Sitze im Gemeinderat

Mitglieder des Gemeinderates 

für die CDU

  • Fraktionsvorsitzender Herr Thorsten Webering
  • Herr Andreas Kleefisch
  • Herr Dirk Dirks
  • Frau Mechthild Volpert-Bertling
  • Frau Gisela Weitkamp
  • Herr Dominik Hermann
  • Herr Jens Thewes
  • Frau Marlies Arning
  • Herr Hubertus Spüntrup
  • Herr Johannes Richter

für Bündnis 90/Die Grünen

  • Fraktionsvorsitzender Herr Dr. Friedhelm Höfener
  • Herr Julius Wessels
  • Herr Wilfried Brüggemann
  • Frau Elisabeth Annas
  • Herr Dirk Eikmeyer
  • Herr Heribert Overs
  • Herr Uwe Tchorz
  • Herr Nikolas Specht

für die SPD

  • Fraktionsvorsitzende Frau Margarete Schäpers
  • Herr Ludger Messing
  • Herr Fred Eilers
  • Frau Karin Rose
  • Herr Dirk Postruschnik
  • Frau Geraldine Henneböhl

für die FDP

  • Fraktionsvorsitzender Herr Friedbernd Krotoszynski
  • Herr Frank Fohrmann

Korruptionsbekämpfungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Erklärungen der Ratsmitglieder sowie die der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger nach § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW (KorruptionsbG NRW) finden Sie unter folgendem Link: