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Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Havixbeck (Stufe 4)

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Auch die Gemeinde Havixbeck hat eine Lärmaktionsplanung zu erstellen. Als relevante Straße ist die Bundesstraße b 54 zu nennen.
Grundlage ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung. Die Lärmkarten der 4. Runde können im Umgebungslärmportal Lärmkartenviewer NRW eingesehen werden.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgesehen.

Zur Offenlage im Rahmen der Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der erstellte Berichtsentwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Havixbeck im nachfolgenden Zeitraum öffentlich ausgelegt:

Montag, 08. April 2024 bis Mittwoch, 08. Mai 2024 (einschließlich).

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet liegt der Berichtsentwurf im vorgenannten Zeitraum auch im Rathaus der Gemeinde Havixbeck, Willi-Richter-Platz 1, 48329 Havixbeck - Zimmer 111 - in der Zeit von

Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus. Außerhalb dieser Zeiten sind Terminvereinbarungen (Tel.: 02507 33-155 oder -160) möglich.

Es werden folgende Beteiligungsmöglichkeiten gegeben:

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

Hinweis:
Da die vorgenannten Straßenabschnitte in der Baulast des Bundes liegen, können gegebenenfalls erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen nur über die zuständigen Behörden (Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Coesfeld, für die B 54) veranlasst werden.

Hinweis:
Der erste Berichtsentwurf der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung (08.02. - 11.03.2024) ist hier einsehbar.

Ihre Ansprechpersonen und weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Gemeinde Havixbeck.