Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (u.a. Open Street Map, Youtube-Videos ), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Planen + Bauen in Havixbeck

Erhaltungssatzung für die Gemeinde Havixbeck

Erhaltungssatzung für die Ortsteile Havixbeck und Hohenholte

Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebiets im Bereich des Ortskerns der Gemeinde Havixbeck und des Ortskerns von Hohenholte (Erhaltungssatzung) (17.12.2020)

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 eine Erhaltungssatzung für klar umgrenzte Bereiche der beiden Ortszentren Havixbeck und Hohenholte beschlossen. Seit Inkrafttreten dieser Erhaltungssatzung muss nun jeder Abbruch von Gebäuden in diesen Gebieten angemeldet werden, die Gemeinde Havixbeck hat somit einen sogenannten Genehmigungsvorbehalt.

Grundlage dafür war die aktuell gültige Landesbauordnung NRW (BauO NRW), die nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht bei dem Kreis Coeafeld als Genehmigungsbehörde vorsieht. Damit wurde ebenfalls auch die Gemeinde selber nicht mehr formell an diesen Vorgängen beteiligt.

Ziel ist es , erhaltenswerte Gebäude vor dem Abriss zu bewahren, die gewachsenen städtebaulichen Strukturen zu erhalten und die planerische Steuerungsmöglichkeit zu behalten. Dabei bemisst sich der Wert der Gebäude auf ganz unterschiedliche Art und Weise - so können diese Gebäude stadtbild- oder landschaftsprägend sein, aber auch einen geschichtlichen und/oder kulturellen Wert besitzen. Mit der Erhaltungssatzung steht der Gemeinde Havixbeck somit ein Rechtsmittel zur Seite, um einem unkontrollierten Abbruch entgegen zu wirken. Darüber hinaus ist somit ein enger Kontakt zu der jeweiligen Bauherrschaft gegeben.

Im Kombination mit dem im Jahr 2012 einberufenen Gestaltungsbeirat der Gemeinde Havixbeck, der sich in beratender Funktion mit den gestalterischen Möglichkeiten befasst, bewirkt diese Erhaltungssatzung, dass die Eigenart des jeweiligen Ortsteils erhalten bleibt.

Erhaltungssatzung Ortsteil Havixbeck

Wenn Sie auf "mehr anzeigen" klicken, sehen sie eine Übersicht über das Gebiet der Erhaltungssatzung im Ortsteil Havixbeck. Zum vergrößern klicken Sie das Bild nochmals an.

Planbereich Erhaltungssatzung Ortsteil Havixbeck

Erhaltungssatzung Ortsteil Hohenholte

Wenn Sie auf "mehr anzeigen" klicken, sehen sie eine Übersicht über das Gebiet der Erhaltungssatzung im Ortsteil Hohenholte. Zum vergrößern klicken Sie das Bild nochmals an.

Planbereich Erhaltungssatzung Ortsteil Hohenholte