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Ländliche Wege sind mehr als nur Verbindungen: Sie vernetzen Gemeinden und Ortschaften miteinander, schaffen Anbindungen an das überregionale Verkehrsnetz und sichern den Zugang zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Gleichzeitig bieten sie Raum für Erholung und Freizeit und lassen uns die Vielfalt unserer Landschaft auf naturnahe Weise erleben. Ganzjährig gewährleisten sie die Erreichbarkeit von Wohn- und Arbeitsorten und tragen so zur Lebensqualität unserer Bevölkerung bei.

Die meisten ländlichen Wege stammen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren und wurden für die damals typischen Betriebsstrukturen und Nutzungsformen angelegt. Heute haben sich Betriebsgrößen, Eigentumsverhältnisse sowie land- und forstwirtschaftliche Produktionsmethoden stark verändert, während außerlandwirtschaftliche Nutzungen zugenommen haben. Mancherorts ist das Wegenetz auch engmaschiger als erforderlich. Dadurch entstehen funktionale und qualitative Defizite, die die Leistungsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft sowie die Erschließung von Gemeinden behindern.

Als erster Schritt, um das ländliche Wegenetz bedarfsgerecht und zukunftsfähig weiterentwickeln zu können, hat der Gemeinderat am 10. Juli 2025 beschlossen, ein ländliches Wegenetzkonzept erstellen zu lassen. Hierzu wurde im März 2026 das Fachbüro MobilWerk GmbH aus Wuppertal beauftragt. Die Erarbeitung des ländlichen Wegenetzkonzeptes wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Bei der Erarbeitung des Konzeptes wird im ersten Schritt der Ist-Zustand des ländlichen Wegenetzes dokumentiert. Hierbei werden sämtliche Wege im Gemeindegebiet, die außerhalb von Siedlungsbereichen liegen, berücksichtigt: angefangen von reinen Fuß-, Reit- und Radwegen bis hin zu befestigten, multifunktionalen Wegen. Im Anschluss werden ein Soll-Konzept erarbeitet und entsprechende Maßnahmenempfehlungen formuliert, die notwendig sind, um den Soll-Zustand der Wege zu erreichen und zu erhalten. Sämtliche Arbeitsschritte erfolgen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und von Fachakteuren.

Das fertige ländliche Wegenetzkonzept soll dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage für Investitionen und für die dauerhafte Unterhaltung der Wege dienen. Ferner Fördermittel für baulich-investive Maßnahmen zur Modernisierung des ländlichen Wegenetzes beantragen zu können.